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Präventionsgesetz verabschiedet

trainer praeventionsgesetzIm neuen Präventionsgesetz, das am 18. Juni verabschiedet wurde, wird erstmals die Fitnessbranche explizit berücksichtig. Das geht aus dem Branchenbrief des DSSV hervor. Weiter heißt es darin: Das bedeutet:

  • Gleichstellung mit den Vereinen in Bezug auf Leistungen aus dem §20 SGB V
  • Anerkennung einer DSSV-Lizenz als Grundqualifikation für die Umsetzung von Präventionsleistungen im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten nach §20 SGB V.

Um Angebote gemäß §20 auf der neuen, zusätzlichen Basis anbieten zu können, sind folgende Bausteine notwendig, die vom DSSV und seinen Partnern bereits umgesetzt sind bzw. werden:

  • Qualifikation des Kursleiters
    (Qualitätskriterium Kursanbieter)
    Die DSSV-Qualifikation „Lehrer für Prävention und Gesundheitsförderung“ wurde als Grundqualifikation anerkannt.
  • Zertifizierung der Fitnesseinrichtung
    (Qualitätskriterium Kursanbieter)
    In Kürze wird eine durch die DAkkS anerkannte Zertifizierung auf Basis der DIN-Norm 33961 zur Verfügung stehen. Die Zertifizierungsagentur BSA-Zert befindet sich derzeit im Akkreditierungsverfahren des Programms „ZertFit“. Mit der Akkreditierung ist im Oktober zu rechnen.
  • Leitfadenkonforme und standardisierte Kursprogramme
    (Qualitätskriterium Kursprogramm)
    Der DSSV hat bereits zwei Kursprogramme durch den GKV zertifizieren lassen, die in Kürze allen DSSV Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stehen werden

Mehr Infos dazu findet ihr unter www.dssv.de und in der body LIFE 8/2015 (Erscheinungstermin: 31.07.2015)

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