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So sicherst du deine Arbeitskraft im Krankheitsfall ab

So sicherst du deine Arbeitskraft im Krankheitsfall ab

Die meisten Trainer sind freiberuflich bzw. selbstständig tätig, werden stundenweise bezahlt und können so bei Krankheit oder einer Verletzung schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Marco Adebar stellt im Folgenden Strategien vor, mit denen du verhindern kannst, dass dein ­finanzielles Kartenhaus im Krankheitsfall zusammenfällt.

Eine Versicherung kann man als eine Wette zwischen einer Person und einer Versicherungsgesellschaft verstehen. Je nachdem, wie wahrscheinlich es ist, die Wette zu gewinnen, wird von einem ein Einsatz bzw. Beitrag durch die Versicherung gefordert. In diesem Fall lautet die Wette zunächst einmal: „Wetten, du wirst krank und kannst nicht mehr arbeiten gehen.“ Aus dieser grundsätzlichen Wette lassen sich weitere Wetten formulieren, von denen ich hier vier recht unterschiedliche erklären werde, mit denen man sich finanziell schützen kann:

1. „Wetten, du wirst irgendwann aus gesundheitlichen Gründen länger als beispielsweise 28 oder 42 Tage deinen Job nicht mehr ausüben können und benötigst ein Krankentagegeld.“
2. „Wetten, du wirst irgendwann aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Monate deinen Job nicht mehr ausüben können, also berufsunfähig.“
3. „Wetten, du wirst irgendwann aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Monate gar keinen Job mehr machen können, also erwerbsunfähig.“
4. „Wetten, du wirst eine von 43 aufgelisteten Krankheiten erleiden und benötigst als finanziellen Ausgleich eine sogenannte Schwere-Krankheiten-Vorsorge.“

 


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An den Wetten 2 und 3 kann man erklären, wie es sich mit der Wahrscheinlichkeit verhält, eine Wette gewinnen zu können. Die Wahrscheinlichkeit, meinen Job  so, wie ich ihn ausgeführt habe, nicht mehr ausüben zu können, ist deutlich höher, als gar keinen Job mehr ausüben zu können. Wenn ein Trainer beispielsweise einen Bandscheibenvorfall hat, kann er möglicherweise seinen Job für ein komplettes Jahr nicht mehr ausüben und wäre demnach berufsunfähig. Er wäre aber noch in der Lage, einen Bürojob zu machen, und ist demnach nicht erwerbsunfähig. Insofern hätte er Wette 2 gewonnen und würde eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, sofern er diese Versicherung abgeschlossen hat. Wette 3 hingegen hätte er nicht gewonnen, da er ja noch einen anderen Job machen könnte, und würde somit auch keine Erwerbsunfähigkeitsrente von der Versicherung erhalten. Da es deutlich schwerer ist, erwerbsunfähig als berufsunfähig zu werden, ist der Beitrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch erheblich geringer.

Das Krankentagegeld

Während ein Angestellter im Krankheitsfall in den ersten sechs Wochen das Recht auf volles Gehalt durch seinen Arbeitgeber hat, hat ein Freiberufler keine rechtlichen Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Beim Angestellten wird es erst nach sechs Wochen kritisch, da er ab dem Zeitpunkt lediglich durch seine Krankenkasse ein Krankengeld erhält, welches lediglich 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes beträgt. Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Es entsteht somit eine Einkommenslücke. Diese Lücke kann man mit einer Krankentagegeldversicherung schließen. Der Freiberufler hat sogar ab dem ersten Tag eine Lücke und sollte dementsprechend nicht erst ab der sechsten Woche ein Krankentagegeld absichern, sondern schon ab einem früheren Zeitpunkt, z.B. dem 14. oder 28. Tag. Je früher, desto teurer, da die Chancen steigen, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das Krankengeld wird in der Regel nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Arbeitsunfähigkeitsbeginn gezahlt. Danach spricht man von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Nach den sechs Monaten würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greifen.

 

Absicherung der Arbeitskraft 2

Eine Sportverletzung beispielsweise kann einen Trainer wochen- bis monatelang arbeitsunfähig machen. Bildrechte: Andrey Popov/shutterstock.com

Berufsunfähigkeit

Eine BU ist für Trainer sehr schwer zu bekommen, da fast alle Versicherungen das Risiko eines Trainers als so hoch einschätzen, dass sie eine derartige Versicherung für diese Berufsgruppe nicht anbieten. Grundsätzlich fragen die Versicherer bei einer BU im Antrag Erkrankungen und Beschwerden der Vergangenheit (sogenannte biometrische Risiken) ab, die es wahrscheinlicher machen, dass der Trainer zukünftig etwas haben könnte. Wer z.B. vor zwei Jahren mit Knieproblemen beim Arzt war, wird sicherlich keine BU abschließen können. Ebenso verhält es sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), nur mit dem Unterschied, dass man nicht unfähig ist, den ausgeübten Beruf nicht mehr machen zu können, sondern auch keinen anderen Job mehr machen könnte.


„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ (§ 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG))


Vorsorge gegen schwere Krankheiten

Bei der Schwere-Krankheiten-Vorsorge, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, wird im Schadenfall eine Einmalsumme gezahlt. Je nach Versicherungsgesellschaft werden in der Regel über 40 Krankheiten versichert. Meist gehören u.a. Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs dazu. Häufig werden Summen zwischen 100.000 und 250.000 Euro abgesichert. Ein möglicher Vorteil dieser Versicherung gegenüber der BU ist, dass die Auswirkung egal ist, also ob man trotzdem arbeiten gehen kann oder nicht. Damit ist auch eine regelmäßige Überprüfung, ob sich der Zustand verbessert hat, hinfällig. Welche der beiden Absicherungen die bessere ist oder ob man beide ergänzend zueinander haben sollte, lässt sich nur mit einem Fachmann erörtern und unterliegt auch den persönlichen Bedürfnissen.

 

Diesen Artikel findest du im Trainer-Magazin 3/17, geschrieben von
Marco Adebar | Der Dipl.-Kaufmann, „Der Trainerberater“, ist seit über 20 Jahren Trainer (Trainingsfläche, Personal Training, Kurse). Er ist noch heute als Ausbilder und Referent für Trainer, Personal Trainer und Studiobetreiber in den Bereichen Absicherung, Recht, Steuern und Marketing für verschiedene Ausbildungsorganisationen wie beispielsweise IFAA, IFHIAS und aeronet europe tätig.

 

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