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ChatGPT in der Fitnessbranche

ChatGPT in der Fitnessbranche

Chancen, rechtliche Aspekte und Haftung

Die Fitnessbranche erlebt durch den Einfluss moderner Technologien und künstlicher Intelligenz eine digitale Transformation. Einer dieser innovativen Ansätze ist die Integration von ChatGPT in den Arbeitsalltag von Personal Trainern. In diesem Artikel beleuchtet die Anwältin für Fitness- und Gesundheitsrecht, Julia Ruch, die Chancen, die rechtlichen Aspekte und die Haftungsfragen, die sich für Trainer mit der Nutzung von ChatGPT ergeben.

ChatGPT (Chatbot Generative Pre-trained Transformer) kann dazu beitragen, den eigenen Wissensstand schnell und einfach zu erweitern, indem es innerhalb von Sekunden Informationen zu neuen Trends, wissenschaftlichen Erkenntnissen und bewährten Methoden im Fitnessbereich liefert. Da ChatGPT auf eine große Menge an Textdaten trainiert wurde, kann es eine Vielzahl von Fitnessthemen abdecken und grundlegende Informationen zu verschiedenen Übungen, Trainingsmethoden, Ernährung, Fitnesszielen und anderen damit verbundenen Themen bereitstellen.

PERSONAL TRAINER

Als Fitnesstrainer kann ChatGPT zum Beispiel dazu genutzt werden, Trainingsprogramme zu ergänzen, Fortschritte auszuwerten und Motivationsideen zu entwickeln. Dies erweitert das Portfolio und fördert das Engagement der Kunden, was wiederum dazu beitragen kann, dass diese motiviert bleiben und das Training kontinuierlich fortsetzen.
Besonders spannend ist, dass ChatGPT bei der Erstellung von Texten sehr gute Arbeit leistet und dies zum Beispiel für die Erstellung von Social Media Posts genutzt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, einen eigenen Newsletter Text oder Fachartikel hochzuladen und das Programm zu bitten, die wichtigen Informationen herauszufiltern. Anschließend kann es daraus mehrere Social Media Posts erstellen. Wenn der Text zu formal erscheint, kann dem Programm mitgeteilt werden, diesen humorvoller, lebendiger oder emotionaler zu gestalten. Diese Anpassung ist ebenfalls möglich.
ChatGPT eröffnet Personal Trainern eine vielfältige Bandbreite an Möglichkeiten. Jedoch sollte dabei immer bedacht werden, dass es ein sprachund textbasierter Chatbot ist. Der Fokus des Programms liegt darauf, menschliche Sprache zu simulieren und nicht Fakten wiederzugeben. Daher kommt es nicht selten vor, dass der Chatbot Informationen und Quellenangaben erfindet, die plausibel klingen, aber nicht existieren. Man nennt das „Halluzinieren“. Die Programmierer sind sich dessen bewusst. In der Bezahlversion werden Falschaussagen bereits zuverlässiger herausgefiltert, Vorsicht ist aber weiterhin geboten. Es ist darüber hinaus noch wenig bekannt, wie ChatGPT die ausgegebenen Daten ermittelt und zusammenstellt.
Weiter ist unbedingt zu beachten, dass ChatGPT in der kostenlosen Version nur mit Textdaten bis Oktober 2021 trainiert wurde. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, Trends und neuen Methoden nach Oktober 2021, kennt ChatGPT nicht.
Letztlich ist wichtig zu betonen, dass ChatGPT kein Fachexperte ist. Es werden keine Abwägungen und Ermessensentscheidungen vorgenommen, die Fakten werden nicht auf Richtigkeit überprüft und die Antworten basieren auf allgemeinen Informationen, die im Internet bereitgestellt wurden.

DATENSCHUTZ

Die Nutzung wirft wichtige rechtliche Fragen auf, die Personal Trainer berücksichtigen sollten, denn auch in Bezug auf ChatGPT gilt die DSGVO. Es ist vergleichbar mit der Nutzung eines Newsletter-Tools. Dort werden ebenso Kundendaten an den Anbieter weitergegeben, damit dieser den Newsletter verschicken kann. Genauso verhält es sich bei ChatGPT, wenn Kundendaten in der Anfrage eingegeben werden, um zum Beispiel individuelle Trainingsprogramme und darauf ausgerichtete Ernährungspläne zu erstellen.
So wie mit dem Anbieter des Newsletter- Tools müsste mit OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden. Ohne den Abschluss eines solchen Vertrages verstößt die Übermittlung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO. Noch brisanter wird es bei der Übertragung von personenbezogenen Gesundheitsdaten an den Chatbot. OpenAI schließt jedoch solche Vereinbarung nur mit Nutzern der GPT-Programmierschnittstelle ab, nicht jedoch mit dem Endnutzer. Daher sollten immer nur anonymisierte Daten bei ChatGPT eingegeben werden.

URHEBERRECHT

Nach dem deutschen Urheberrecht ist nur eine geistige Schöpfung eines Menschen urheberrechtsfähig. Bisher ist bezüglich ChatGPT nicht geklärt, wo der kreative Prozess liegt: Ist der Mensch vor dem Rechner der Ideengeber und ChatGPT nur das Werkzeug oder erbringt das Programm die kreative Leistung?
Nach aktuellem Stand und Verlautbarung der Europäischen Union sind die Ergebnisse nicht urheberrechtsfähig. Damit gehören die Ergebnisse allen und jedem und können frei verwendet werden. Hier muss die entsprechende Gesetzgebung abgewartet werden.

HAFTUNG UND VERANTWORTUNG

Es ist auch wichtig zu bedenken, wie es um die persönliche Haftung steht, wenn ein Personal Trainer falsche Informationen von ChatGPT an den Kunden weitergibt und dieser daraufhin eine Verletzung oder einen Schaden sonstiger Art erleidet.
Denkbar wäre eine Haftung auf Schadensersatz nach § 823 I BGB, indem durch eine fahrlässig oder vorsätzlich falsche Benutzung der KI das Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden verletzt wird. Dies wäre der Fall, wenn der Trainer zum Beispiel einen Fehler bei der Dateneingabe macht oder die Frage missverständlich formuliert, sodass ChatGPT unpassende Hinweise ausgibt. Gleichermaßen könnte auch der Trainer die Ergebnisse fehlerhaft interpretieren und falsch weitergeben.
Die eigentliche Frage ist daher, ob ein Personal Trainer schuldhaft handelt, wenn er sich auf die KI verlässt. Auch hier wird eine herkömmliche juristische Beurteilung vorgenommen. Es ist wie sonst auch entscheidend, ob der Personal Trainer bei der Benutzung des Programms die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Grundsätzlich handelt der Anwender nicht fahrlässig, wenn er die Software ordnungsgemäß bedient oder mögliche Konstruktionsfehler der Software nicht erkennen konnte.
Das klingt zwar zunächst gut, jedoch verfügt ChatGPT über eine integrierte Sicherheitsvorkehrung, insbesondere bei Gesundheitsinformationen. In solchen Fällen weist das Programm darauf hin, dass eine qualifizierte Fachperson konsultiert werden sollte und die bereitgestellten Ergebnisse lediglich informativen Zwecken dienen.
Die Sperre deutet darauf hin, dass den Entwicklern die Gefahren bei der Verarbeitung von Gesundheitsinformationen bekannt sind und diese durch solche Vorkehrungen verhindert werden sollen.
Zur „erforderlichen Sorgfalt“ gehört neben der ordnungsgemäßen Bedienung des Programms auch die Verantwortung, die Ergebnisse zu überprüfen. So kann jedenfalls dann von einem Verschulden ausgegangen werden, wenn der Trainer sich überwiegend auf die von der KI erstellten Diagnosen und Empfehlungen verlässt und keine Überprüfung und Anpassung auf den individuellen Kunden vornimmt. Es mag zunächst den Anschein haben, dass niemand erfährt, wenn ChatGPT verwendet wurde. Das ist grundsätzlich richtig. Doch wenn ein Kunde Schadensersatz oder Rückerstattung von Kosten von seiner Krankenkasse verlangt, muss der Trainer, um solche Forderungen abzuwehren, nachweisen können, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Kunden vor Schäden zu schützen. Dies bedeutet, vor Gericht erklären zu müssen, warum zum Beispiel eine bestimmte Übung für diesen speziellen Kunden als sicher und geeignet angesehen wurde. Wer dann keine schlüssige Erklärung liefern kann, weil sich ausschließlich auf Informationen von ChatGPT verlassen wurde, steht vor einem ernsthaften Problem.

FAZIT

Die Integration von ChatGPT bietet Personal Trainern innovative Wege, ihren Kundenstamm zu betreuen und zu erweitern. Dennoch sollten die rechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Es sollte eine ausgewogene Herangehensweise gewählt werden, indem ChatGPT als Werkzeug betrachtet wird, das Fachkenntnisse ergänzen kann. Durch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die sorgfältige Prüfung der bereitgestellten Informationen können Personal Trainer das Potenzial von ChatGPT verantwortungsbewusst für sich nutzen und dabei sowohl ihre Kunden als auch sich selbst schützen.


JULIA RUCH

ist Anwältin für die Gesundheits- & Fitnessbranche. Sie hat sich mit Ihrer Kanzlei auf die Beratung von Studios, Personal Trainern sowie Therapie & Praxen spezialisiert.
www.aktivkanzlei.de


Fotos:  LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com


Dieser Artikel ist aus der TRAINER-Ausgabe 6-2023:

 

 

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