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Personal Training: Was ist aktuell erlaubt?

Personal Training: Was ist aktuell erlaubt?

Interview mit Stephan Müller und Sina Cordsen vom Bundesverband PT

Der seit dem 2.11. geltenden Erlass zur Eindämmung des Corona-Virus zwingt die Fitnessstudios, bis vorerst 30.11. zu schließen. Dürfen Personal Trainer grundsätzlich noch Kunden betreuen?
Personal Fitness Training darf outdoor in ganz Deutschland als 1:1-Training oder mit maximal zwei Kunden aus dem gleichen Hausstand angeboten werden. Die Betreuung von Personal Training Kunden in PT-Lounges oder PT-Studios ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informationen dazu findet man in der Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Auf alle Fälle muss bei einem Personal Training immer ein gut funktionierendes Hygienekonzept eingesetzt werden. Dieses muss auf jeden einzelnen Personal Fitness Trainer bzw. auf das Microstudio abgestimmt sein.

Gelten für alle Bundesländer und Landkreise die gleichen Regelungen?
Nein! Jedes Bundesland entscheidet für sich selber und legt die Corona vor Ordnung auch unterschiedlich aus. Sogar jeder Landkreis und jedes Ordnungsamt kann die Corona Regelung unterschiedlich auslegen. Dies macht es auch sehr schwierig, einen einheitlichen Rahmen für alle Personal Fitness Trainer und PT Micro Studios in Deutschland zu empfehlen.

Dürfen Personal Trainer in ihren eigenen Microstudios ein 1:1-Training anbieten?
Dies hängt jeweils vom einzelnen Bundesland ab. Je nach der aktuellen Corona Verordnung des Bundeslandes ist das Personal Training im Mikrostudio in einem 1: 1-Training erlaubt oder auch verboten. Detaillierte Informationen zu den Regelungen der einzelnen Bundesländern gibt der Bundesverband Personal Training BPT e.v. und sein Justiziar Matthias Kroll unter www.bundesverband-pt.de.

Wo können sich Trainer über die für sie geltenden Regelungen informieren?
Dies können die Personal Fitness Trainer gerne über die jeweilige Corona Verorndung des einzelnen Bundeslandes herausfinden. Eine Gesamtübersicht zu jedem Bundesland kann auch über den Bundesverband Personal Fitness Training angefragt werden.

Gibt es staatliche Hilfsmaßnahmen für Personal Trainer, um die Umsatzeinbußen abzumildern? Falls ja, wo finden Trainer Informationen dazu?
Ja, die gibt es über die Internetseite www.fitness-law.de/post/au%C3%9Ferordentlichen-wirtschaftsma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-pts-ein-%C3%BCberblick

Können Aus- und Fortbildungen für Trainer im Präsenzunterricht momentan stattfinden?
Auch die Möglichkeit des Präsenzunterrichtes regelt jedes Bundesland selber. Daher muss regional geklärt werden, ob ein Präsenzunterricht stattfinden kann.

Ist bekannt, ob Sammelklagen gegen die Verordnungen seitens der Fitnessbranche geplant sind?
Ja, es sind Sammelklagen geplant. Wir sehen aber skeptisch, da Sammelklagen häufig lange dauern und daher kurzfristig wenig helfen. Wir vom Bundesverband Personal Training ziehen es eher vor, unsere Mitglieder in der schwierigen Zeit durch fachmännische Kompetenz und sinnvolle und erfolgreiche Tipps und Unterstützung optimal zu helfen und die notwendigen Infos zu geben.

Was rät der Verband seinen Mitgliedern, um den „Lockdown light“ wirtschaftlich möglichst unbeschadet zu überstehen?
Wir versuchen mit allen uns möglichen Mitteln, unseren Personal Trainern und Microstudiobesitzern alles notwendige an die Hand zu geben, um möglichst unbeschadet bzw. mit den geringsten Einbußen durch diese herausfordernde Zeit zu kommen. Über unsere Hotline ist es möglich, schnell an relevante Informationen zu kommen.

 

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